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19.03.2017, 22:47 Uhr | RAHM
Hallo zusammen,
meine Frau und ich sind uns sicher, dass eine freiwillige Rücksetzung in die dritte Klasse für unsere Tochter sehr wertvoll wären. Ihre schulischen Leistungen sind gut bis befriedigend. Es geht uns allerdings nicht um bessere Noten.
Sie ist in vielen Dingen wie Selbstbewusstsein, Motivation oder Konzentration noch nicht so weit wie viele andere Ihrer Mitschüler. Im ersten Halbjahr haben wir unsere Gedanken zur freiwilligen Rücksetzung an zwei Elternsprechtagen den anwesenden Lehrern mitgeteilt.
Beides mal wurde es mit Blick auf die Noten erst gar nicht thematisiert. Vor den Halbjahres Zeugnissen im Januar haben wir dann einen Antrag gestellt. Dieser wurde nach drei Wochen, wieder mit Fokus auf die schulischen Leistungen, abgelehnt. Daraufhin haben wir uns schriftlich an das Schulamt gewendet. Telefonisch war die zuständige Person nicht erreichbar. Erst nach mehrmaligem Nachfragen und ohne einen persönlichen Kontakt. Wurde der Antrag erneut abgelehnt. Begründung (kurze Version): "Man stimme, nach Rücksprache mit dem Schulleiter, der Begründung der Schule überein."
Wir sind an einem Punkt angekommen, wo wir nicht mehr weiter wissen. Wir sind doch die Eltern und uns geht es nur um das Wohl unseres Kindes. Warum können wir Ihr nicht noch ein Jahr geben. Sie ist die Jüngste in Ihrer Klasse. Sie würde nichts verlieren. Ach ja. Natürlich haben wir den Weg nur in Absprache mit unserer Tochter eingeschlagen.
Was können wir tun?
Danke an alle die bisher gelesen haben.
Gruß
RAHM
22.03.2017, 08:29 Uhr | bke-Kai-Menke
Hallo,

ich bin @Kai-Menke vom Team der Moderatoren und ich begrüße Sie ganz herzlich hier im Forum!

Sie schauen mit etwas Sorge auf Ihre Tochter und wünschen ihr für die nächsten Entwicklungsschritte noch mehr Zeit, bevor sie auf eine weiterführende Schule geht. Ihr Wunsch der freiwilligen Rückversetzung stößt an verwaltungsrechtliche Grenzen. Es scheint so zu sein, dass die weitere Verfolgung dieses Ziels in einen Rechtsstreit führen könnte. Da ist sicherlich gut abzuwägen, inwieweit ein solches Vorgehen zu einer Belastung für Ihre Tochter würde, statt zu der Entlastung, die Sie sich eigentlich für sie wünschen. Ich kann gut verstehen, dass Sie da im Moment ratlos sind.

Haben Sie andere Möglichkeiten der Unterstützung oder Förderung Ihrer Tochter angedacht? Wären Ansätze wie etwa Montessori Pädagogik oder Waldorfpädagogik eventuell passender für die Bedürfnisse Ihrer Tochter? Zur Förderung ihres Selbstbewusstseins könnte auch eine kleine fachlich angeleitete Spielgruppe hilfreich sein. In einer Familienberatungsstelle können Sie sich über die Angebote und Möglichkeiten an Ihrem Wohnort informieren.

Sie haben die Bedürfnisse Ihrer Tochter gut im Blick. Das ist für ihren weiteren Weg der Entwicklung eine sehr gute Voraussetzung! Ich wünsche Ihnen noch viele weitere hilfreiche Beiträge.

Hier in der „Offenen Tür“ können Eltern und Jugendliche schreiben. Vielleicht ist auch ein Rückblick in die eigene Schulgeschichte von Jugendlichen hilfreich für Sie.

Herzlicher Gruß

bke-Kai-Menke
20.03.2017, 11:21 Uhr | Louise-19
Hallo, Rahm,
ich sehe da 2 Möglichkeiten:
1.Die Tochter im Ausland unterbringen. In Österreich gibt es afaik keine Schulbesuchspflicht.
Oder evtl nach der 4. für ein Jahr auf ein fremdsprachiges Internat.
2.Dafür sorgen, daß die Noten entsprechend sinken. Das müßtet ihr dann anders kompensieren,
zb durch Sport und Musik und Kunst plus Haushalt plus irgendwas für den Kopf (Schach, Latein, Englisch, C++).
(Das wäre vermutlich auch gut für Konzentration und Selbstvertrauen.)
Viele Grüße,
Louise
Zuletzt editiert am: 04.12.2018, 14:07 Uhr, von: Louise-19
20.03.2017, 10:33 Uhr | figuralis
Hallo,

wir hatten dieselbe Fragstellung auch, und zwar zum Ende der Grundschulzeit. Unser Sohn hatte die erste Klasse übersprungen, hatte dann aber vor allem sozial-emotional ab der dritte Klasse große Schwierigkeiten (die zu einer phasenweisen Schulverweigerung führten) - notentechnisch war aber alles zwischen "gut" und "befriedigend". Auch eir hatten das starke Gefühl, dass ihm ein Jahr mehr einfach gut tun würde, und haben unser Anliegen auch dem Schulleiter entgegengebracht, der wie folgt argumentierte:

a) rechtlich keine Möglichkeit der Rückversetzung bei guten Leistungen
b) für unseren Sohn würde die Rückversetzung psychisch sehr belastend sein

Wir haben uns dann dafür entschieden, mit externen Hilfe an seinen Schwächen (z.B. geringe Frustrationstoleranz, fehlende Impulskontrolle) zu arbeiten und ihm auf der weiterführenden Schule mit einer Gesamtschule das fehlende Jahr zurückzugeben. Und auch wenn wir jetzt in der Pubertät große Schwierigkeiten haben - eine Rückversetzung hätte er als absolute Niederlage empfunden.

Du schreibst, dass das mit eurer Tochter abgesprochen ist, aber dennoch fragee ich mich: Welche Hilfestellung könnte sie brauchen, damit ihr Selbstbewusstsein gestärkt wird?
LG
figuralis
Zuletzt editiert am: 04.12.2018, 14:07 Uhr, von: figuralis
20.03.2017, 01:14 Uhr | AnjaLe
Hallo Rahm,

das Problem ist, das es in den Schulen Gesetze und Verordnungen gibt, in denen die Versetzung geregelt ist (Schulgesetz der Länder). Die Schule ist eine Behörde, deren Entscheidungen durch Eltern nicht beeinflussbar ist. Gegen die Entscheide hilft dann nur der Rechtsweg, würde aber in dem Fall auch nichts nützen, weil man sich da auch an die Beurteilung der Klassenlehrer oder der Schulleitung orientieren würde. Insofern ist eine Rückversetzung nur dann möglich, wenn die Vorraussetzungen dafür gegeben sind, was anscheinend bei Eurer Tochter (aus Sicht der Lehrer) nicht der Fall ist. Was möglicherweise hilft, ist ein ärztliches Attest bzw. Gutachten, aus dem hervorgeht, das Eure Tochter, wie Du sagst, in vielen Dingen noch nicht so weit ist oder anderes augedrückt, der Arzt empfiehlt eine Rückversetzung. In so einem Fall könnten die dann nicht anders, vorrausgesetzt Ihr findet einen Arzt. Ich würde mir da allerdings keine zu großen Hoffnungen machen. Klar seit Ihr die Eltern und wollt nur das Beste, das ist auch verständlich, aber die Schule hat Ihre eigenen Regeln und da zählt die Meinung der Eltern wenig. Das siehst Du ja schon am Verhalten des "Amtes" bezüglich Deines Schreibens.

Ich würde mich also um so ein Attest kümmern, wenn ihr eins bekommt, mit Fristsetzung an die obere Schulbehörde schicken, ggf. Verwaltungsgericht ankündigen. Nur viel Zeit habt ihr nicht mehr und solche Mühlen mahlen sehr langsam. Möglicherweise könnten die dann aber auch eigene amtsärztliche oder kinderpsychologische Begutachtungen einholen bzw. Lernstanderhebungen vornehmen lassen. Daher ist zu überlegen, wie weit ihr da gehen wollt und Eure Tochter belasten wollt?

Viele Grüße
Anja
19.03.2017, 23:21 Uhr | Annalena1007
Ich finde das sehr schwierig. Ich finde es auf der einen Seite sehr verständlich, dass sie ihr mehr Zeit geben wollen, jedoch auch verständlich von der Schule wenn sie Notentechnisch da keinen Grund zu sehen. Ich würde sonst einfach mal in Arnsberg anrufen. Da braucht man zwar was das Telefon angeht einen langen Atem, aber man kann sich erkundigen welche Schritte man noch machen kann, um die Wiederholung zu erreichen. Ich weiß, dass es nicht sehr hilfreich ist, aber so habe ich auch ein schulisches Problem lösen können. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und Glück in der Hoffnung, dass das Beste Ergebnis für ihre Tochter dabei rauskommt

Treffer: 6

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