bke-Jugendberatung

bke-Jugendberatung anonym
kostenfrei
datensicher
Bundeskonferenz für
Erziehungsberatung e.V.

Forum - Themenansicht

05.08.2017, 14:00 Uhr | hilfesuchende-Mutter
ganz kurz und knapp einfach mal ein paar Fragen:

Vorab:
es handelt sich um zwei Kinder, welche bereits aus der Grundschule raus sind; sprich schon fast Teenager.

In welchem Maße MUSS der Kindesumgang zum Vater stattfinden?

In wie weit haben die Kinder (Teenageralter) ein Mitspracherecht?

Was mache ich, wenn die Kinder nicht zum Vater wollen?

Was kann man tun, wenn sich der Umgang in der Hinsicht gestaltet, dass der KV immer nur einkaufen (für sich) fährt während der Umgangszeit, statt etwas Sinnvolles mit den Kindern zu tun?

In wie weit müssen die Kinder sich vom Kindsvater beleidigen lassen? Bzw. welche Lösungen würde es exakt dafür geben?

Darf ich den Umgang einfach so einstellen (alleiniges SR, AHBR)?

Kann der KV von den Kindern und Mutter erwarten, dass sie auf ihre Kosten ständig den Kontakt suchen (Telefonate)? Bzw. ist die Kontaktaufnahme zum KV äußerst schwierig, da er so gut wie nie erreichbar ist und Mails nie liest!

Welche Regelung würde greifen, wenn man den KV nicht erreicht um ihn über Umgangsänderungen zu informieren? (Post kommt nicht an, E-Mails werden nicht gelesen, SMS gehen komischerweise auf dem Weg "verloren", zu Hause ist telefonisch niemand zu erreichen,....)?

Die Kinder leiden psychisch sehr unter der Situation, das zeigt sich besonders deutlich nachts sowie im Verhalten in der Schule.
08.08.2017, 19:56 Uhr | AnjaLe
Hallo,

ich sehe das so.
Grundsätzlich steht das Wohle des Kindes im Vordergrund. Wenn die Kinder unter dem Umgang "leiden" bzw. dabei beleidigt werden, ist das dem Wohle des Kindes nicht nützlich. Sicher haben die Kinder dabei ein Mitspracherecht. Wenn sie nicht mehr zum Vater wollen und dies auch zu gegenüber dem Jugendamt oder Vormundschaftsgericht zum Ausdruck bringen, kann das Umgangsrecht sicher geändert werden.

Zahlt der Vater denn Unterhalt?

Ich habe den Umgang damals selber eingestellt, nachdem meine Tochter am Frankfurter //Edit: Stadt entfernt, um die Privatsphäre zu schützen, bke-Stephan-Bäcker)// nicht abgeholt wurde und der KV telefonisch nicht erreichbar gewesen war und auch unter seiner Adresse nicht anzutreffen war. Gehört habe ich nie mehr was von ihm. Es hat ihn auch nicht interessiert und interessiert ihn bis heute nicht, was aus seiner Tochter geworden ist.

Leider lassen sich solche Fragen oft nur über einen Anwalt bzw. gerichtlich klären.

Ich wünsche Dir und deinen Kindern viel Glück.

Anja
Zuletzt editiert am: 04.12.2018, 14:07 Uhr, von: bke-Stephan
08.08.2017, 08:45 Uhr | marinadiezweite
Hallo hilfesuchende Mutter, ja kurz und knapp kann man das glaub ich nicht beantworten. Und auch nicht unbedingt von der rechtlichen Seite. Es ist aber wichtig, dass ein Kindesumgang geregelt werden sollte. Und dieser regelmässig stattfindet. Und auch vereinbart wurde. Beispiel alle vierzehn Tage ein Wochenende, und in den Ferien beispielsweise eine bis zwei Wochen. Das ist von allen Seiten wünschenswert, damit der Kontakt erhalten bleibt. Wieweit man sich um einzelne Tage wie Ostern WEihnachten streiten MUSS, steht auf einem anderen Blatt. Es gibt ja auch Eltern, die genau pingelig auf halbierten Festtagen bestehen. Der RAhmen ist also vorgegeben den Rest solltet ihr innerhalb dieses MUSS sinnvoll regeln.
MItspracherecht im Sinne von Paragraphen, keine Ahnung. Was auch wenig nützt. Denn gleichzeitig kommt der PUnkt, wenn die Kinder nicht wollen.
Heißt, sie können natürlich mitreden, wenn es um die Länge des Umgangs am WE geht. Würde ich auch empfehlen. Also wenn machbar, nur ein Tag ohne Übernachtung. Meine wollten ab einem bestimmten Alter nicht mehr beim VAter übernachten. Auch FEiern bei dir oder Klassenkameraden sind wichtig, da sollte drauf Rücksicht genommen werden. Es ist aber gut, das rechtzeitig zu klären.
Denn der UMgang sollte nicht komplett von Lauen der Kinder (oder des Vaters) abhängen.
Ganz ohne Leiden geht es wohl nicht, man weiß allerdings oft nicht, ob es die ganze Situation ist oder nur der ''schlecht'' ablaufende Umgang. Beleidigen lassen muss sich niemand. Doch ist es auch besser, wenn die Kinder sich dem Vater stellen. Es ist gut, wenn sie selbst ihm sagen, was ihnen nicht passt. Sonst bilden sich leicht Fronten. Da solltest du keine BEschützer- sondern nur eine Beratungsrolle einnehmen.
Alleiniges Sorgerecht geht eigentlich nicht, da dieses nur aus schwerwiegenden Gründen dem Vater weggenommen werden kann. Man darf nicht vergessen, dass das ganze ja auch den Kindern dienen soll. Mögen sie jetzt nicht zum VAter, kann es in zwei drei Jahren ganz anders werden. Diese Chance sollte man nicht sich entgehen lassen.
Forden in Bezug auf Kontakt kann der Vater nichts, was die Anrufe betrifft. Wenn er die Kinder holen will, kann genauso er anrufen und Uhrzeiten abmachen.
Ich halte da den direkten telefonischen Weg für am besten. Würde aber die Kinder motivieren, dass sie nicht einfach beliebig und hab keinen Bock die Tage absagen.
VErhalten des Vaters: Nun ja, du, vorschreiben kannst de ihm nichts. Schön ist es auch nicht, wenn er die Zeit zum Einkaufen nutzt. Gehen die beiden denn mit? Auch Väter haben nicht immer die Möglichkeit, an den Wochenenden ganz tolle Sachen zu machen. Vielleicht sprecht ihr mal über eure Erwartungen, du und die Kinder. Das Ergebnis können die beiden dann durchaus mit dem Vater abmachen. Sich was wünschen. Es ist letztlich ihre Welt, nicht deine. Sie können da schon auch mitgestalten und sich was erbitten, was machbar ist.
Ein kaufen für sich, das kannst du ja mal in Frage stellen gegenüber den Kindern. DEnn ich denke, da sie nicht gern hingehen, erzählen sie nicht alles so, wie es ist. Sie können ja auch den Vater begleiten, Essen einkaufen wünsche äußern. Viel glück
05.08.2017, 15:15 Uhr | bke-Lorenz
Sehr geehrte hilfesuchende-Mutter,

herzlich willkommen bei der bke-Onlineberatung! Mein Name ist bke-Lorenz Bauer, ich bin einer der Moderatoren im Jugendforum. Die Fragen, die Sie zum Thema Umgang stellen, sind in der Tat kurz und knapp formuliert, gleichermaßen jedoch nicht kurz und knapp zu beantworten. Alle Fragen sind ausgesprochen wichtige Fragen, die es im Sinne Ihrer beiden Kinder zu klären gilt, was jedoch nicht hier im Forum möglich ist. Dafür bedarf es einer ausführlicheren Beratung. Zudem sind Sie mit diesen "Elternfragen" auf der Elternseite der BKE-Onlineberatung besser aufgehoben. Die Elternseite bietet die selben Angebote wie die Jugendseite, nämlich die Mailberatung, die offene Sprechstunde, Gruppenchats sowie das Forum. Im Elterforum finden Sie Unterforen, vorneweg für Sie interessant das Unterforum Trennung- und jetzt?, wo es viel Autausch mit anderen Userinnen und Usern sowie die fachliche Begleitung der dortigen Moderatorinnen gibt. Zudem kann ich Ihnen empfehlen, eine Mailberatung zu beginnen- eine Möglichkeit, intensiv mit einem Berater oder einer Beraterin individuell in Kontakt zu treten. Grundsätzlich möchte ich Ihnen nahelegen, sich auch über den Besuch einer Erziehungsberatunsstelle vor Ort Gedanken zu machen. Adressen der Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie ebenfalls auf der Elternseite.

Ich hoffe, Sie finden auf der Elterseite schnell für Sie hilfreiche Informationen und wünsche Ihnen einen guten Austausch hier!

Viele Grüße
bke-Lorenz Bauer
Zuletzt editiert am: 04.12.2018, 14:07 Uhr, von: bke-Lorenz

Treffer: 4

Sollten in diesem Thema Inhalte publiziert worden sein, die rassistischen, pornographischen bzw. menschenverachtenden Inhalts sind oder gegen die guten Sitten verstoßen, bitten wir dich, den Moderator zu benachrichtigen.
Meldungen bezüglich vermuteter Fakeaccounts werden nicht bearbeitet und nicht beantwortet.

Aktuelle Gruppenchats

Offener Gruppenchat
21.04.24 18:00
Fachkraft bke-Helena

Offener Gruppenchat
23.04.24 16:00
Fachkraft bke-Anni

Offener Gruppenchat
24.04.24 16:00
Fachkraft bke-Mila

Aktuelle Themenchats

Wenn die Flasche zum Feind wird...
22.04.24 20:00
Fachkraft bke-Thilda

Sexuelle Identität
23.04.24 20:00
Fachkraft bke-Nieke

Beratungsstellensuche

Zum Suchen deine PLZ eingeben und Enter drücken!