bke-Jugendberatung

bke-Jugendberatung anonym
kostenfrei
datensicher
Bundeskonferenz für
Erziehungsberatung e.V.

Forum - Themenansicht

19.06.2018, 22:51 Uhr | Kleines-Schaefchen
Hallo liebe Jugendliche, Eltern und Moderatorinnen und Moderatoren,

Im Zuge einer Rechtsberatung sagte der Anwalt den oben zitierten Satz.
In aller Kürze die Zusammenhänge, damit ihr euch ein grobes Bild machen könnt. Es ging um die Frage, inwieweit auf eine Erkrankung Rücksicht genommen werden kann und muss, in der Schule, im Studium, in der Ausbildung oder an der Arbeitsstelle. Auf die Frage nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz bzw. der Frage, ob die Aussage "eine Depression ist kein Grund und keine Entschuldigung" diskriminierend sei, antwortete der Jurist, dass rechtlich argumentiert die Depression keine Krankheit sei, sondern eine Eigenschaft. Die sei nunmal da und gehe nicht weg. Personen mit einem Anfallsleiden könnten ebenso bestimmte Berufe nicht ausüben, jemand mit Diabetes würde nicht verbeamtet werden, jemand mit Querschnittslähmung nicht Sport unterrichten.
Ehrlich gesagt bin ich gar nicht sicher, was ich mit diesem Beitrag bezwecken möchte. Ich brauche gar nicht unbedingt Ratschläge, was ich machen könnte. Aber ich fand die Argumentation bzw. die Aussage derartig eindrücklich bzw. auch verstörend, dass mich interessieren würde, wie andere darüber denken.
Ich hoffe, dieser Beitrag ist hier so okay.

schöne Grüße,
Kleines-Schäfchen
25.06.2018, 00:36 Uhr | AnjaLe
Hallo,

es wäre natürlich interessant, inwieweit der Jurist auf diese Aussage kommt, welche Urteile dieser Aussage zu Grunde liegen?

Depression ist definitiv eine Krankheit, gemaß ICD Klassifizierung F32 - F32.9. Dafür kann man krank geschrieben werden, aber auch berentet, je nach Schwere. Sie tritt in der Regel in Episoden auf. Im Erwerbsleben kann jemand einen GdB von 30% vlt. 40% dafür bekommen, was wiederum zur Gleichstellung beim Jobcenter mit einem Schwerbehinderten (50%) führen kann, was wiederum zu einem leidensgerechten Arbeitsplatz berechtigt. Das ist aber nirgends definiert. In Gutachten für Sozialgerichte wird seitens des Gutachters festgelegt, was kann und nicht. Das kann eine eingeschränkte Arbeitszeit (20 oder 28) Stunden sein, mehr Pausen, aufgrund von Panik/Angst keine Arbeit in geschlossenen Räumen usw. Gegen diese Feststellung kann jeder vor dem Sozialgericht klagen, was weitere Gutachten zur Folge hat. Man kann auch gegen Kostenvorschuss ein eigenes Gutachten einbringen. Es kommt immer auf den Einzelfall an und nicht jedem depressiven sieht man das auch an.

Das Leute diesbezüglich von irgendwelchen Tätigkeiten ausgeschlossen werden (können), ist mir nicht bekannt. Eine Diskussion darüber fand ja im Nachgang des Flugzeugabsturzes 2015 statt. Hier hatte der Pilot seine Ausbildung ja aufgrund einer depressiven Episode ausgesetzt und danach mittels Attest fortgesetzt. Infolge einer weiteren Episode kam es ja dann zur Katastrophe ... zumindest ist das die offizielle Leseart.

Eine Verbeamtung von Diabetikern ist insofern möglich, wenn sie über einen GdB von 50% verfügen, denn gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes muss der Staat dafür sorgen, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt wird, womit die Verbeamtung mit abgedeckt ist. Es gibt keine Prognosen, ob ein Diabetiker im Laufe seines Lebens jemals an einer Folgeerkrankung erkrankt, trotzdem wird eine Verbeamtung ohne GbB abgelehnt.

Ich weis nur, das es bei Legasthenikern ein Thema beim Abitur war/ist, das letztendlich bis vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt wurde. Für eine Bevorteilung fehlte demnach eine gesetzliche Vorlage, wie auch für einen entsprechenden Vermerk im Zeugnis. ( (Urtt. v. 29.07.2015, Az. 6 C 33.14 und 6 C 35.14)

Inwieweit in einem Universitätsbetrieb darauf Rückdicht genommen werden muß, kann, sollte oder darf, ist eine hochkomplexe verwaltungsrechliche Frage, die denke ich hier keiner beantworten kann!? Das findet sich in Gesetzen, Prüfungsrichtlinien und vielem mehr. Sicherlich dürfen Schwerbehinderte auch nicht benachteiligt werden, aber alleinig aufgrund einer Depression einen GdB 50 zu bekommen, ist wirklich sehr, sehr schwierig, wenn nicht unmöglich, da die Krankheit (bis auf wenige Ausnahmen) in Episoden auftritt und keine dauerhafte Beeinträchtigung vorliegt. Zumindest würden so die Gutachter argumentieren.

Die Aussage, eine Depression sei eine Eigenschaft ist als solche jedoch falsch!

Vielleicht wurde die Aussage auch falsch verstanden, indem bestimmte Verhaltensweisen als Eigenschaften der Krankheit bezeichnet wurden, nicht die Krankheit selber?

Viele Grüße

Anja
Zuletzt editiert am: 04.12.2018, 14:07 Uhr, von: AnjaLe
24.06.2018, 14:57 Uhr | Louise-19
Kurz eine inhaltliche Anmerkung:
Nach meinen Informationen schließt es sich nicht zwingend aus, krankgeschrieben zu sein und im Nebenjob "trotzdem" zu arbeiten, wenn die Genesung dadurch nicht verzögert wird. Das ist abhängig von der Krankheit und den Belastungen in der Arbeit. Ich schlage vor, das im Einzelfall mit dem behandelnden Arzt zu besprechen.
Gruß, Louise
Zuletzt editiert am: 04.12.2018, 14:07 Uhr, von: Louise-19
24.06.2018, 09:02 Uhr | Kleines-Schaefchen
Hallo zusammen,

Jetzt komme ich endlich dazu, auf eure spannenden Beiträge zu reagieren. Gleich zu Beginn: Ich finde es nicht schlimm, wenn die Diskussion vom ursprünglichen Thema abweicht. Viele Dinge, die ihr geschrieben habt, sind sehr spannend, und mit meinem Beitrag wollte ich ja auch keinen konkreten Rat für eine Situation, sondern eben eine Diskussion anregen, und das ist mir auch gelungen.
So, nun was ich "eigentlich" sagen wollte.
Natürlich ist ein Jurist kein Mediziner oder Psychologe und darum Laie. Wenn es aber, wie er sagt, tatsächlich richterliche Urteile gibt, in denen Depressionen nicht als Krankheit anerkannt werden sondern als Eigenschaft kategorisiert werden, dann ...uff, das ist jetzt schwierig zu erklären, ohne den konkreten Fall zu beschreiben. Wenn jetzt aber jemand in der Schule oder Uni einen Nachteilsausgleich beantragt und dieser nicht genehmigt wird, kann sich diese Person juristisch nicht dagegen wehren. Sie kann sich auch – unter Umständen – nicht gegen Diskriminierung/Stigmatisierung aufgrund der Depression wehren. Eben wenn jemand – der juristischen Position folgt – behauptet, eine Depression sei keine Krankheit bzw. würde einen nicht am lernen/arbeiten hindern.

Das schwierige ist eben, dass eine Depression – im Grunde wie jede andere Krankheit auch – unterschiedliche Ausmaße und Ausprägungen haben kann, und was die eine Person in der Lage ist, zu leisten, ist für die andere nicht (ohne weiteres) möglich.

So komme ich nun zu der spannenden Frage, inwieweit es gerecht ist, Menschen mit Depressionen (oder einer anderen Beeinträchtigung) individuelle Bedingungen zu gewähren.
Zunächst einmal gilt an der Uni, dass für eine Verschiebung der Prüfung, oder für eine Verlängerung ein Attest notwendig ist. Dabei ist es egal, ob man einen Schnupfen, eine Depression oder sonst noch was hat. Attest ist Attest. Für eine grundsätzliche Änderung von Prüfungsbedingungen muss man aber einen Antrag stellen und begründen, wieso man es zu den geltenden Bedingungen nicht schafft. Wer z.B. Eine soziale Phobie hat kann beantragen, dass er/sie die Prüfung in einem separaten Raum schreiben darf. Außerdem kann beispielsweise das Geschlecht der Aufsichtsperson oder Prüfperson gewählt werden (zB bei sexuellem Missbrauch). Wer zB nicht so lange stehen kann, darf Praktika im Labor verlängern und statt ganzer Tage nur halbe Tage arbeiten.
Ich sehe nicht, dass jemand, der eine schiefe Wirbelsäule hat und deshalb nicht lange stehen kann, ein schlechter Chemiker ist. Oder warum jemand, der sexuell missbraucht wurde, nicht BWL studieren sollte, nur weil er eine mündliche Prüfung bei einem männlichen Prüfer nicht schafft.

Natürlich besteht die Gefahr, dass es bei Einzelfallregelungen zu Ungerechtigkeiten kommen kann. Weil sowas ja von Uni zu Uni und Fach zu Fach unterschiedlich ist. Es kann ja auch sein, dass die Frau nciht so streng prüft, und diejenige Person dann dort eine bessere Note bekommt, während jemand anders, der genauso gut bzw. schlecht ist, beim männlichen Prüfer durchfällt.

Wenn jetzt jemand – aufgrund einer Erkrankung wie AD(H)S oder Depressionen o.ä. - mehr Zeit als vorgesehen für eine Hausarbeit braucht, kann er/sie sich theoretisch für zwei Wochen krank schreiben lassen, schon wird die Frist um zwei Wochen verlängert. Genauso wie jemand, der wegen einer Erkältung oder Blinddarm-OP zwei Wochen krank geschrieben ist.
Praktisch bedeutet das aber auch, dass diese Person in dieser Zeit auch nicht arbeiten kann. Und immerhin zwei Drittel aller Studierenden jobben nebenher, die Hälfte von ihnen kann sich das Studium sonst gar nicht leisten. Quelle: FAZ 2018 (Warum das so ist, könnte man auch diskutieren, ich finde es nicht in Ordnung, dass 1/3 aller Studis nur studieren kann, weil sie jobben, aber was da falsch läuft und was man dagegen tun kann, würde hier zu weit führen...)

Wenn jetzt jemand, der eine chronische Erkrankung hat und nebenher arbeitet, sich krnak schreiben lässt um mehr Zeit zu bekommen, kann er/sie in dieser Zeit nicht arbeiten, und da die meisten Studis Aushilfen sind und/oder befristete Verträge haben, gefährdet er/sie so seinen/ihren Job.
Die Lösung dafür könnte sein, mit Verweis auf die Erkrankung einen Nachteilsausgleich in Form von verlängerter Bearbeitungszeit zu beantragen.

Ein letzter Punkt, den ich noch anmerken möchte. Eine Ausbildung und ein Studium ist nicht per se das gleiche. Eine Ausbildung berechtigt dazu, einen bestimmten Beruf auszuüben, während ein Studium in erster Linie einen akademischen Abschluss zum Ziel hat, mit dem verschiedene Tätigkeiten möglich sind.
Beispielsweise jemand, der Deutsch/Germanistik studiert, Lehrer/in werden, aber egnausogut im Buchhandel, Verlag oder Bibliothekswesen arbeiten. Wer Psychologie studiert, wird nicht automatisch Therapeut, sondern kann auch in der Forschung oder in Firmen (Personalabteilung/Beurteilung von Bewerber*innen) oder als Gutachter*in beim Gericht arbeiten.

Das gleiche gilt für die Frage, ob bestimmte Erkrankungen und Berufe sich von vorneherein ausschließen. Sicherlich ist es in bestimmten Fällen schwierig, aber wer kann denn schon von vorneherein wissen, wie sich eine Krankheit entwickelt und wie eine Person in der Lage ist, damit umzugehen?
Beispielsweise jemand, der eine Depression hat und sich früher selbst verletzt hat. Kann/darf diese Person im Jugendhaus oder der Jugendhilfe arbeiten? Vielleicht kann sie es als Chance nutzen, es kann ein Gewinn sein, dass er/sie eigene Erfahrungen mit der Problematik hat. Er/sie kann vielleicht viel früher erkennen, wenn sich das Problem bei Jugendlichen anbahnt, oder wenn jemand das Problem zu versucht. Kann vielleicht viel besser nachvollziehen, wie es dem/der Jugendlichen geht, weiß besser, was hhilfreich sein könnte etc.

Soviel erstmal von mir. Ich stelle gerade fest, dass dieser Beitrag sehr lang geworden ist, das tut mir Leid. Aber ich werde mir jetzt nicht die Mühe machen, ihn zu kürzen, da dies vermutlich Stunden dauernd würde und allenfalls ein paar Sätze sparen würde.

Ich bin gespannt auf eure Reaktionen und freue mich über eine angeregte Diskussion!

Schäfchen
22.06.2018, 13:37 Uhr | bke-Gregor
Was lernen wir aus all dem?

Psychologische oder medizinische Diagnosen gehören nicht in die Hände von Laien!!! Und ein Jurist ist in dieser Hinsicht nunmal ein Laie!

Viele Grüße

bke-Gregor
21.06.2018, 23:48 Uhr | Broken-Girl
Aber genau das meine ich doch!! Du lässt ein "ich versuche es mal" zum Teil gar nicht zu und das finde ich nicht richtig! Ich finde deinen Ansatz schon falsch und daher lohnt es sich für mich nicht, da dann noch ins Detail deiner Argumentation zu gehen.

Eine Ausbildung zum Therapeuten zum Beispiel ist lange genug um zu merken, ob es einem oder/und auch den anderen gut tut. Ich bin davon überzeugt, dass Menschen die durch ein solches Ausmaß an Erkrankung eine wirkliche Gefahr für sich oder andere später im Beruf darstellt, dass die es soweit erst gar nicht schaffen diesen Abschluss zu erlangen - mal ganz davon abgesehen, dass es gesunde Menschen gibt, die ihren Beruf völlig verfehlt haben und aus meinen Augen eine viel größere "Gefahr" darstellen.. *whistle*

Jetzt hast du deinen Beitrag wieder gelöscht. Ich habe ihn aber noch gelesen und werde trotzdem noch diese letzte Antwort abschicken..

(Und mir ist es noch ein Anliegen, deutlich zu sagen, dass ich dich persönlich damit gar nicht angreifen will und ich hoffe sehr, dass es bei dir nicht auf die persönliche Ebene gerutscht ist! Ich schätze dich als Person und kann deine Meinung auch akzeptieren ohne wenn und aber *smiling* )
Zuletzt editiert am: 04.12.2018, 14:07 Uhr, von: Broken-Girl
21.06.2018, 23:24 Uhr | yyyyyyyyy
Zuletzt editiert am: 04.12.2018, 14:07 Uhr, von: yyyyyyyyy
21.06.2018, 23:01 Uhr | Broken-Girl
aber so wie man kein Tischler werden kann, wenn man keine Hände hat, kann man mit gewissen (psychischen) Erkranken andere Berufe nicht ausüben (oder sollte man meiner Meinung bestimmte Studiengänge nicht belegen können bzw. die berufliche Eignung, die einem durch ein Studium zugestanden wird


Yyyyy das habe ich so gelesen, als ob du bestimmte Berufe und Studiengänge bei bestimmten Erkrankungen von vornherein ausschließt und ein "ich versuche es" erst gar nicht möglich macht (und hier hast du dich ja durchaus auch nicht nur auf Depressionen bezogen - "Tischler") *wink*

Aber ich finde alleine schon das Denken, den Beruf X kann man mit dem Beruf Y eigentlich nicht ausüben schon falsch. Weil das drängt Menschen von vornherein schon in eine gewisse Richtung auch wenn man nie gesagt hat "Du kannst X nie machen!"... es setzt "unausgesprochne" Grenzen und Hürden...

Ich spreche ja auch gar nicht dagegen, wenn man es sich selbst nicht zutraut bzw nicht möchte... und schon gar nicht wenn man es nicht schafft. Ich habe nur sehr ein Problem damit, wenn Menschen in Kliniken oder so pauschal sehr konkret geraten wird die Ausbildung A nicht zu machen, obwohl es ein großer Traum für den/diejenige wäre und sie es auf Grund dieser Empfehlung nicht ausprobiert (und da kenne ich einige, die ihren Traumberuf erst gar nicht ausprobiert haben, weil man ihnen gesagt hat das geht mit in dem Fall Depressionen nicht)..
Und so lese ich es irgendwie in deinen Begründungen doch irgendwie immer heraus...

Wenn du ein Problem mit dem Hühner-Adler Bild hast, dann ändere ich es extra für dich um zu einem Adler der unter Adler aufwächst, dem man von kleinauf einredet er könne nie fliegen - das Ergebnis ist das gleiche *tongue*

Aber lassen wir das, ja...

Hm... naja und wenn ich meinen Gedanken zu Ende denke, kommt man wieder auf das "Problem" unsrer Leistungsgesellschaft (zumindest ist es aus meiner Sicht durch aus ein Problem dieser Gesellschaft) andere Länder ohne diesen enormen Leistungsdruck, den wir hier in Deutschland haben, die funktionieren ja auch..

Aber gut, lassen wir das Problem mit unserer Leistungsgesellschaft. Das ist ein anderes Thema für sich und gehört wirklich nicht in den Thread von Schäfchen.
Entschuldige Schäfchen! *blushed*
21.06.2018, 22:32 Uhr | yyyyyyyyy
Zuletzt editiert am: 04.12.2018, 14:07 Uhr, von: yyyyyyyyy
21.06.2018, 22:02 Uhr | Broken-Girl
Hallo

Zu deinem Beispiel Broken-girl: Das ist für mich der Inbegriff (soweit man es aus ein paar Sätzen schließen kann) von nicht für das ausgewählte Studium geeignet, wenn es so Extrawürste braucht. Heißt nicht, dass sie generell ungeeignet ist oder sonst was, aber so wie man kein Tischler werden kann, wenn man keine Hände hat, kann man mit gewissen (psychischen) Erkranken andere Berufe nicht ausüben (oder sollte man meiner Meinung bestimmte Studiengänge nicht belegen können bzw. die berufliche Eignung, die einem durch ein Studium zugestanden wird gründlicher geprüft werden).


Das möchte ich jetzt doch nicht so unkommentiert stehen lassen. Yyyyyy das Schwierige bei dieser einen Prüfung macht nur einen kleinen Teil dieser einen Prüfung aus, von vielen Prüfungen in dem Studiengang. Also nur ein enorm winziger Teil..

Ich weiß nicht, ich finde den ganz allgemeinen Ansatz, "mach nur was du kannst", doch irgendwie grundsätzlich falsch! Ich meine, wenn ich so anfange, dann dürfte ich persönlich weder die Schule noch mein Abi geschafft haben... nur weil es (manchmal auch verdammt) schwer ist, heißt es nicht, dass es nicht das Richtige ist. Letzendlich geht es doch darum, was den einzelnen interessiert und was dessen Wunsch/Traum ist.. und dann kann man im Einzelfall schauen, ob und wie das realisierbar ist...
Ich habe letztens eine Doku gesehen, über eine junge Frau mit Down-Syndrom, die unbedingt im Kindergarten mit Kindern arbeiten wollte - aber diese "Berufsgruppe" wurde immer zu den Berufen gezählt, die man Menschen mit Down-Syndrom immer abgesprochen hat. Letzendlich hat sie sich durchgesetzt und arbeitet nun mit Kindern im Kindergarten! Zwar nicht als Erzieherin, sondern in einem anderen Modell - aber letzendlich ist es für alle ein Gewinn. Sie kann ihren Traum leben mit Kindern zu arbeiten, die Kinder sind begeistert von ihr und selbst die Erzieher können von ihr in manchen Punkten lernen.

Ich finde die Grenze da schwierig zu setzen. Klar kann jemand, der keine Hände hat, nie Pianist werden... aber auf der anderen Seite wird ein Adler, der unter Hühnern aufgewachsen ist, dem man immer eingeredet hat er sei ein Huhn und könne nicht fliegen, nie fliegen...

Ich hoffe es wird deutlich, was und wie ich das meine..
Aber ich bin gegen eine Pauschalisierung, weder was physische noch psychische Krankheiten angeht!!

Und Entschuldigung Schäfchen, wenn meine Antwort nicht mehr ganz zu 100% auf dein Anliegen war, sondern viel mehr eine Reaktion auf den Beitrag von yyyyyyy.

Viele Grüße
Broken
20.06.2018, 22:58 Uhr | Louise-19
Hallo, yyyyyyyyyyyy,
das ist der Unterschied zwischen einer Behinderung, wo solche "Extrawürste" gut und richtig sind,
und einer Krankheit, die mit einer Krankschreibung überbrückt werden kann.
Dafür haben wir in Deutschland sogar die Maßeinheit "Grad der Behinderung" oder "GdB".
Viele Grüße,
Louise

ps: Depressionen können ganz unterschiedlich sein, afaik ist alles zwischen Behinderung und Krankheit möglich.L.
Zuletzt editiert am: 04.12.2018, 14:07 Uhr, von: Louise-19
20.06.2018, 20:07 Uhr | yyyyyyyyy
Zuletzt editiert am: 04.12.2018, 14:07 Uhr, von: yyyyyyyyy
20.06.2018, 18:50 Uhr | Louise-19
Hallo, Schäfchen,
grundsätzlich gilt, zwei Juristen, drei Meinungen.
Juristen sind keine Experten für Medizin, dafür brauchen sie "medizinische Sachverständige".
Juristen stehen immer zu 100% hinter ihren Mandanten, das heißt, sie sind parteiisch.
Juristerei lebt davon, daß man eine Sache SO und So bewerten kann.

Fazit: Laß Dich von der Aussage eines einzigen Juristen nicht fertigmachen.
Engagiere Dir einen eigenen Juristen, und dann lasse sie gegeneinander kämpfen!

Fazit des Fazits: Juristen sind wie Pokemons *wink*
Gruß, Louise
20.06.2018, 11:10 Uhr | Broken-Girl
Hallo kleines Schäfchen, Hallo yyyyyyy

Wie soll der bei Depressionen aussehen? Per se eine bessere Note geben? Schwierig.


Nein natürlich nicht. Aber ich kenne zum Beispiel jemand, die mit ihrem Prof gerade im Gespräch ist, ob sie statt einer schriftlichen auch eine mündliche Prüfung machen kann, da ein Unterthema für sie sehr stark belastend ist und es ihr mündlich für sie nicht so belastend wäre als schriftlich - näher möchte ich da jetzt nicht drauf eingehen... und es ist auch im Zusammenhang von schwere Traumatisierung und nicht direkt Depressionen..
Ich will damit nur sagen, dass es da durch aus auch Möglichkeiten gibt! Nur muss man diese oft einfach im Einzelfall anschauen!

Liebe Grüße
Broken

Ps: eigentlich überflüssig, hatte den Beitrag von Schäfchen noch nicht gesehen *blushed*
Zuletzt editiert am: 04.12.2018, 14:07 Uhr, von: Broken-Girl
20.06.2018, 09:30 Uhr | bke-Lorenz
Hallo Kleines Schaefchen,

mein Name hier ist bke-Lorenz. Im Namen des gesamten Moderatorinnen- und Moderatorenteams heiße ich dich herzlich willkommen im Jugendforum. Ohne die genauen Hintergründe für dein Thema zu kennen, möchte ich mich, was den Punkt Depression angeht, YYYYYYYY anschließen. Depression ist eine Erkrankung, die behandelbar ist. Depression ist definitiv keine "Eigenschaft" und ich finde es problematisch, wenn solche Aussagen getroffen werden. Wer an einer Depression -in welcher Form und Ausmaß auch immer- leidet, hat nur bedingt Einfluss auf sein persönliches Befinden. Er oder Sie ist krank und kann dadurch in bestimmten Lebensbereichen eingeschränkt sein. Grundsätzlich soll nicht die Depression an sich als Entschuldigung für etwas dienen, denn wer an Depressionen leidet, braucht sich für nichts zu entschuldigen. Eine Entschuldigung bzw. ein Attest aufgrund einer Depression sollte nicht anders anerkannt werden, wie andere Atteste mit einer medizinischen Indikation.

Ich wünsche dir hier weiterhin einen hilfreichen Austausch!

Viele Grüße
bke-Lorenz
20.06.2018, 01:33 Uhr | Kleines-Schaefchen
Hallo yyyyyyyyy,

Danke für Deinen Beitrag.
Grundsätzlich stimme ich Dir zu, dass - je nach Schweregrad bzw. individueller Ausprägung - bestimmte Berufe nicht ausgeübt werden können. Natürlich hast Du auch Recht, wenn das Leistungsvermögen nicht da ist, geht es nicht. Aber wer entscheidet denn, ob das Leistungsvermögen da ist oder nicht?
Die Beispiele, die der Anwalt genannt hatte, klingen einleuchtend. Natürlich kann jemand mit Anfallsleiden nicht bei der Feuerwehr arbeiten oder als Flugkapitän, und mit einer Querschnittslähmung lässt sich nunmal tatsächlich nicht Sport unterrichten. Aber gerade das Beispiel, dass Diabetes eine Verbeamtung verhindere, stimmt nicht grundsätzlich. Verbeamtung ist nicht gleich Verbeamtung. Es macht einen Unterschied, ob man bei der Polizei oder in der Schule arbeitet. In Bezug darauf, wiederhole ich die Frage, wer entscheidet, ob das Leistungsvermögen da ist oder nicht?
Zum Thema Nachteilsausgleich möchte ich folgendes sagen: Bei LRS bekommt auch niemand grundsätzlich eine bessere Note. Je nach Prüfungsart bzw. Ausprägung der Probleme kenne ich aber folgende Nachteilsausgleiche: Längere Zeit zur Anfertigung bzw. Bearbeitung, Schreibfehler fließen nicht in die Bewertung mit ein. In meinem Umfeld kenne ich Personen mit Depression, die einen Nachteilsuasgleich bekommen haben und der ihnen gehlfen hat ohne per se zu einer besseren Bewertung zu führen.
Als Beispiele seien genannt die Fristverlängerung zur Abgabe von Arbeiten sowie die Möglichkeit, eine Prüfung aus mehreren Fächern aufzuteilen. Also wenn eine Prüfung aus zwei Teilen besteht, dass man zuerst den einen teil für ein Fach macht und das andere Fach zu einem anderen Termin. Außerdem gibt es die Möglichkeit, das Studium zu strecken, bzw. Veranstaltungen "außer" der Reihe zu besuchen.
Wenn man zB in einem Semester nur die Häkfte der Fächer belegt und die fehlenden Fächer im nächsten Semester nicht angeboten werden, weil ein Studiengang nur jährlich beginnt, kann man im darauffolgenden Semester Fächer sozusagen vorziehen, also etwas belegen, wo eigentlich für ein höheres Fachsemester vorgesehen ist. Natürlcih kann es trotzdem sein, dass man das Fach C belegen darf, ohne A bestanden zu haben, aber B nicht ohne A.
Diese Beispiele sind natürlich alles Einzelfallentscheidungen, sie unterscheiden sich von Uni zu Uni, Hochschule zu Hochschule, Studienfach zu Studienfach. Ich wollte damit nur deutlich machen, dass es auch bei Depressionen Nachteilsausgleiche geben kann, die es einer erkrankten Person erleichtern, die von ihr geforderte Leistung zu erbringen, ohne dass sie grundsätzlich besser bewertet wird.
Auf jeden Fall Danke für Deinen Beitrag, er war sehr spannend!

Treffer: 17

Sollten in diesem Thema Inhalte publiziert worden sein, die rassistischen, pornographischen bzw. menschenverachtenden Inhalts sind oder gegen die guten Sitten verstoßen, bitten wir dich, den Moderator zu benachrichtigen.
Meldungen bezüglich vermuteter Fakeaccounts werden nicht bearbeitet und nicht beantwortet.

Aktuelle Gruppenchats

Offener Gruppenchat
30.03.24 16:30
Fachkraft bke-Helena

Offener Gruppenchat
03.04.24 18:00
Fachkraft bke-Annika

Eltern-Jugendchat
04.04.24 20:30
Fachkraft bke-Helena

Aktuelle Themenchats

Bin ich einsam, wenn ich allein bin?
02.04.24 20:00
Fachkraft bke-Nieke

bke-Jugendtreff "Good Vibes only"
05.04.24 17:30
Fachkraft bke-Helena

Beratungsstellensuche

Zum Suchen deine PLZ eingeben und Enter drücken!